16.03.2021

Zum Gebrauch von FFP2-Masken

Das Gesundheitsamt informiert.

Die Filterwirkung von Schutzmasken lässt mit der Tragedauer aufgrund der zunehmenden Durchfeuchtung durch die Atemluft nach. FFP-2-Masken dürfen aufgrund des erhöhten Atemwiderstands bei richtigem, also dichtem Sitz, im medizinischen Bereich aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nur über einen Zeitraum von 75 Minuten getragen werden, sofern es sich um einen Einsatz mit leichter körperlicher Belastung handelt. Mit zunehmend anstrengenderer Tätigkeit ist die Tragezeit entsprechend kürzer anzusetzen.

Man kann aber davon ausgehen, dass eine nicht erkennbar durchfeuchtete Maske bei richtiger Tragweise für mindestens 75 Minuten Schutz bietet. Ausnahmen gibt es, wenn der Träger sich körperlich enorm anstrengen oder eine lange Zeit reden muss. In diesem Fall müsste die Maske, die dann ja auch erkennbar feucht würde, engmaschiger gewechselt werden.

Im Rahmen des neuen Hygienekonzepts im Landratsamt gilt für Sitzungen bei Teilnehmern, die nur dasitzen und nicht sprechen, eine Tragedauer von 90 Minuten.
Zu einer Infektionsgefährdung kann es dann kommen, wenn FFP-2-Masken nicht völlig korrekt getragen werden.

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