26.11.2020

Start der Novemberhilfen

Hier gibt's alle wichtigen Infos

Die Corona-Novemberhilfe kann jetzt beantragt werden. Direkt bei Antragstellung gibt es eine erste Abschlagszahlung von bis zu 10.000 Euro.

Die wichtigsten Infos auf einem Blick:


1. Antragsberechtigt sind:
✅ Direkt von der Schließung betroffene Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Hotels & Veranstaltungsstätten etc.
✅ Indirekt betroffene Unternehmen: wenn 80 Prozent der Umsätze aus Geschäft mit direkt betroffenen Betrieben stammt (auch über Dritte)

2. Höhe der Förderung
➡️ Bis zu 75% des durchschnittlichen Umsatzes im Vergleichszeitraum (November 2019)
➡️ Ausnahmeregelung für Soloselbstständige & neu gegründete Unternehmen
➡️ Leistungen wie Kurzarbeitergeld & Überbrückungshilfe werden angerechnet

3. Trotz Schließung erzielte Umsätze werden bis zu einer Höhe von 25% des Vergleichsumsatzes 2019 nicht angerechnet.

4. Gaststätten können im November weiter Außerhausverkauf anbieten & Hilfen beantragen:
➡️ 75% Erstattung auf Umsätze der inhouse verzehrten Speisen
Pfeil nach rechts
➡️ To-go-Umsätze werden den Hilfsgeldern nicht abgezogen!

5. Antragstellung erfolgt durch Wirtschaftsprüfer/Steuerberater. Ausnahme: Soloselbstständige mit ELSTER-Zertifikat und Förderung bis 5.000 Euro.

Weitere Infos zur Novemberhilfe gibt es unter stmwi.bayern.de/wirtschaftshilfen
oder unter https://zukunft.landkreis-bayreuth.de/

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