17.01.2023

Trinkwasser Juragruppe

Aufhebung der Chlorung - teilweise Abkochempfehlung

Seit 16. Dezember 2022 wurden auf Anordnung des Gesundheitsamtes im Landratsamt Bayreuth Teile des Trinkwassernetzes des Zweckverbands Juragruppe mit einem chlorhaltigen Desinfektionsmittel gereinigt.
Ab Freitag, den 06.01.2023, konnte die Desinfektion des Versorgungsbereiches, der über den Hochbehälter Hohenmirsberg mit Wasser beliefert wird, eingestellt werden.
Die seit diesem 06.01.2023 bis zum 14.01.2023 durchgeführten Beprobungen in diesem Versorgungsbereich haben nach Einstellen der Chlordesinfektion die völlige Keimfreiheit ergeben.

Die Belieferung ohne Desinfektion und ohne Keimbelastung erfolgt seit dem 06.01.2023 wieder für diese Teilbereiche:

  • im Gebiet der Stadt Pegnitz für die Ortschaften Birklmühle, Bodendorf, Büchenbach, Großkraußmühle, Kaltenthal, Kleinkraußmühle, Körbeldorf, Kosbrunn, Langenreuth, Leups, Lobensteig, Neuhof, Penzenreuth, Pertenhof, Stemmenreuth, Trockau, Troschenreuth und Zips,
  • im Gebiet der Stadt Pottenstein für die Gemeindeteile Hohenmirsberg, Rupprechtshöhe und Vorderkleebach,
  • im Gebiet der Gemeinde Hummeltal für die Gemeindeteile Hinterkleebach und Muthmannsreuth,
  • für die Belieferung der Stadt Auerbach über den Abgabeschacht Mühldorf.   

Mit Wirkung vom 16. Januar 2023 hat das Gesundheitsamt Bayreuth für das restlich verbliebene Wasserversorgungsgebiet des Zweckverbands Juragruppe, das noch mit Desinfektionsmaßnahmen belegt war, die Netzchlorungsanordnung aufgehoben.
Ab etwa Mittwoch, den 18. Januar 2023, wird dann aus allen Abnahmestellen nur noch Trinkwasser ohne Desinfektionsmittel fließen. 

Allerdings gilt vorsorglich von Mittwoch, den 18.01.2023, an eine prophylaktische Abkochempfehlung für das restliche Teilnetz. Grund für die Abkochempfehlung ist der Umstand, dass es direkt nach der Beendigung der Chlorung zu einer kurzfristigen Aufkeimung im Verteilnetz kommen könnte.
Die Abkochempfehlung, die voraussichtlich für einen Zeitraum von 5 bis 8 Tagen gilt, bezieht sich auf folgende Bereiche:

  • das Gebiet der Stadt Pegnitz für die Gemeindeteile Rastpark Fränkische Schweiz, Bronn, Buchau, Hainbronn, Heroldsreuth, Hollenberg, Horlach, Lehm, Lüglas, Nemschenreuth, Neudorf, Pegnitz, Reisach, Rosenhof, Willenberg, Willenreuth,
  • das Gebiet der Stadt Pottenstein für die Gemeindeteile Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal,  Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Waidach, Wannberg, Weidenhüll (bei Elbersberg) und Weidenloh,
  • die Ortschaft Weidlwang der Stadt Auerbach.
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