Kassenaufsicht (Landkreis)

Das Kreisrechnungsprüfungsamt hat mindestens einmal jährlich bei der Kreiskasse und deren Zahlstellen eine Kassenprüfung durchzuführen. Dabei werden die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kasse und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft.

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