Gastschülerbeiträge

Der Landkreis als Sachaufwandsträger der Schulen kann für jeden Gastschüler der allgemeinbildenden Schulen einen Gastschulbeitrag, der sich nach Pauschalen errechnet, erheben. Im Gegenzug ist er verpflichtet, für seine Schüler an Schulen anderer Sachaufwandsträger einen Gastschulbeitrag zu zahlen.

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