Fahrlehrerlaubnis

Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Örtlich zuständig für die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis ist die Führerscheinstelle des Wohnsitzes des Bewerbers. Das Mindestalter für die Erteilung beträgt mindestens 21 Jahre.


Notwendige Unterlagen

Die genauen Erteilungsvoraussetzungen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Sachbearbeiterin.

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