Ganztagsbetreuung

Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Zunächst gilt er für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27; danach soll die Betreuung weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe ausgebaut werden. Die Ganztagsbetreuung ist ein Angebot an die Kinder und deren Eltern und selbstverständlich freiwillig. Die Kinder können – je nach den vor Ort vorhandenen Einrichtungen – nachmittags etwa in Horten, KiTas sowie auch im Rahmen schulischer Angebote betreut werden. Im Flächenlandkreis Bayreuth sind verschiedene Ansätze vorhanden, die sich nach den Gegebenheiten und dem Bedarf vor Ort richten.
Der Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises arbeitet hier eng mit den Gemeinden des Landkreises und dem Schulamt zusammen, um ein möglichst bedarfsdeckendes Angebot zu ermöglichen.

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