Haushalte der Kommunen

Die Gemeinden haben jährlich eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zu erlassen. Hierin werden alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und benötigten Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Haushaltssatzung und Haushaltsplan sind verbindliche Grundlage für die Haushaushaltswirtschaft der Kommune im jeweiligen Haushaltsjahr. Der Haushalt muss in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.

In der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditaufnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Verpflichtungsermächtigungen sind genehmigungspflichtig, wenn in den Jahren, zu deren Lasten sie gehen, Kredite geplant sind.

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