Hilfen bei Naturereignissen

Der Freistaat Bayern kann zur Milderung außergewöhnlicher Notstände infolge von Hochwasser, Unwetter oder sonstiger Elementarereignisse den Betroffenen im Rahmen einer staatlichen Finanzhilfeaktion finanzielle Hilfen gewähren. Die staatliche Finanzhilfe soll Hilfe zur Selbsthilfe bei akuten Notlagen leisten.
Eine staatliche Finanzhilfeaktion setzt u.a. voraus, dass in größeren Gebieten schwere Schäden in größerer Zahl entstanden sind und dadurch die Leistungsfähigkeit der örtlichen Gemeinschaft überstiegen wird. Versicherbare Schäden (z.B. Feuer-, Sturm-, Hagel- und Glasbruchschäden) sind grundsätzlich nicht finanzhilfefähig.

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