Hygienebelehrung (Lebensmittelerzeugnisse)

Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, benötigen eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bisher waren diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie ausschließlich vor Ort im Gesundheitsamt Bayreuth möglich. Inzwischen wurde ein Online-Verfahren entwickelt, das ohne jegliche Infektionsgefährdung schnell, sicher und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann.

Voraussetzungen

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
  • aktivierte Kamera
  • stabile Internetverbindung

Benötigte Unterlagen

  • Gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr)

Gebühren

 28,00 €

 Ablauf

  • Melden Sie sich hier für die Terminvereinbarung zur Online-Belehrung an.
  • Am Tag der Belehrung starten Sie ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin.
  • Warten Sie, bis Sie angerufen werden und folgen Sie den Anweisungen.
  • Zeigen Sie sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist.
  • Nun erhalten Sie Ihren Anmelde-Code und können zwischen einigen Sprachen auswählen. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  • Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
  • Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
  • Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
  • Ihre Bescheinigung über die Belehrung wird Ihnen an Ihre angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
    Während Ihrer Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal des Technologiezentrums Glehn unter der Rufnummer 02182-850765 oder über ifsg@tz-glehn.de  zur Verfügung.

Für weitere Fragen erreichen Sie uns unter gesundheitsamt-bt@lra-bt.bayern.de


Minderjährige Teilnehmer

Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor dem Belehrungstermin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Die Vorlage hierzu (Elternerklärung) können Sie auf der Anmeldeseite zur Belehrung herunterladen.

Gebührenfreiheit bei Schülerpraktika

Möchten Sie eine Gebührenbefreiung für ein Schülerpraktikum in Anspruch nehmen, dann müssen Sie eine entsprechende Bescheinigung an die Mailadresse gesundheitsamt-bt@lra-bt.bayern.de senden. Diese kann von der Schule oder von der Praktikumsstelle sein. Sie erhalten einen Gutscheincode, mit dem Sie die Anmeldung durchführen können.

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