Hier können Sie sich online zur Hygienebelehrung anmelden.
Hygienebelehrung (Lebensmittelerzeugnisse)
Personen die eine gewerbsmäßige Tätigkeit in einem Lebensmittelbetrieb aufnehmen wollen, müssen vor der Aufnahme der Tätigkeit eine Hygienebelehrung durch das Gesundheitsamt oder durch einen beauftragten Arzt nachweisen können.
Die Hygienebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ersetzt das Gesundheitszeugnis nach dem früheren Bundesseuchengesetz.
Im Landratsamt Bayreuth werden bei Bedarf wöchentlich einmal, jeweils am Donnerstagnachmittag ab 14.00 Uhr, die Belehrungen durchgeführt, die ca. 1 Stunde dauern. Bei Bedarf werden, für Gruppen ab 15 Personen, externe Hygienebelehrungen angeboten.
Zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Frau Kastner unter der Tel.Nr.: 0921/728-228 oder Frau Kasel unter der Tel.Nr.: 0921/728-229 oder persönlich im Fachbereich Gesundheitswesen des Landratsamtes im Zimmer 60.
Online-Dienste
Entstehende Kosten
Die Gebühren für eine Belehrung betragen 15,00 € pro Person.