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Leitungen im Straßengrund
Für die Verlegung von Leitungen im Straßenbereich der Kreisstraßen ist die Genehmigung des Straßenbaulastträgers erforderlich. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor Durchführung formlos zu beantragen.
Notwendige Unterlagen
Beschreibung der Art, Lage und technischen Ausführung mit Lageplan M 1: 1000, weitere Unterlagen nach Bedarf.
Entstehende Kosten
Es fallen Kosten nach der Gebührensatzung des Landkreises an.