Verkehrssicherung, Tiefbau

Das Sachgebiet Tiefbau ist für die straßenbauliche Belange der Verkehrssicherung auf Kreisstraßen zuständig. Soweit verkehrsrechtliche Maßnahmen beantragt werden sollen (Sperrung von Kreisstraßen wegen Baumaßnahmen, Verkehrsbeschilderungen u. a.) ist der Bereich Straßenverkehrsrecht zuständig. 
Weiterhin werden vom Straßenbaulastträger die Baustellenbeschilderungen auf Kreistraßen, welche vom Fachbereich angeordnet werden, überwacht. Für die Baustellen der Kreisbauhöfe besteht eine eigene Anordnungsbefugnis.


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