Unterhalt aller Geh- und Radwege in Verbindung mit den Gemeinden

Unterhaltspflichtig für die Gehwege in den Ortsdurchfahrten sind grundsätzlich die Gemeinden. Der Landkreis Bayreuth als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen ist nur unterhaltspflichtig für Geh- und Radwege, soweit sie außerhalb der Ortschaft unmittelbar straßenbegleitend sind.

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