Ausfuhrkennzeichen, Zollkennzeichen

Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens zur Verbringung eines Fahrzeuges ins Ausland.

Ausfuhrkennzeichen sind Kfz-steuerpflichtig. Das Lastschriftverfahren ist nur mit einer europäischen Bankverbindung möglich, ansonsten ist eine Vorsprache beim Finanzamt zwingend erforderlich.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) 
  • Versicherungsbestätigungen (grün/gelb)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Bericht über gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Vollmacht
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