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Ausfuhrkennzeichen, Zollkennzeichen
Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens zur Verbringung eines Fahrzeuges ins Ausland.
Ausfuhrkennzeichen sind Kfz-steuerpflichtig. Das Lastschriftverfahren ist nur mit einer europäischen Bankverbindung möglich, ansonsten ist eine Vorsprache beim Finanzamt zwingend erforderlich.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigungen (grün/gelb)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Bericht über gültige Hauptuntersuchung
- ggf. Vollmacht