Saisonzulassung

Der Saisonzeitraum muss mindestens 2 Monate betragen und kann längstens 11 Monate sein. Der Zeitraum muss bei der Versicherung festgelegt werden und sie bekommen zur Zulassung oder Änderung eine elektronische Versicherungsbestätigung mit dem Saisonzeitraum ausgehändigt.


Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • Versicherungsbestätigung (evB-Nr; 7-stelliger Code) von der Versicherung
  • Kennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter und Bevollmächtigten  
  • ggf. Vollmacht
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