Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes muss auf Verlangen der Behörde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden. Die eidesstattliche Versicherung ist entweder persönlich in der Zulassungsbehörde oder bei einem deutschen Notar abzugeben. Erst mit dieser Erklärung können Ersatzdokumente durch den Fahrzeughalter beantragt werden.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nicht sofort ausgefertigt. Es muss die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht werden. Nach Ablauf von 2 Wochen darf die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erst ausgefertigt und ausgehändigt werden.


Notwendige Unterlagen

  • Gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit einer aktueller Meldebescheinigung Ihrer Wohnsitzgemeinde
  • Bei Firmen Auszug aus dem Handelsregister und die aktuelle Gewerbeanmeldung
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • ggf. Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
Seitenanfang