Oldtimer-Zulassung

Ein Fahrzeug ist dann ein Oltimer, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist (ab Tag der ersten Zulassung) und ein Gutachten nach § 23 StVZO vorgelegt werden kann; dies gilt sowohl für die H-Zulassung, als auch für die 07-Kennzeichen.

Die Kfz-Steuer beträgt pauschal 191,00 EUR bzw. 46,00 EUR für Krafträder.

Seit Oktober 2017 ist es außerdem möglich, dass ein Oltimer auch mit Saison (z. B. 04-10) zugelassen werden kann. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der begrenzten Anzahl an Stellen auf den Schildern (max. 8) hier nur eingeschränkte "Wunschkennzeichen" möglich sind. Die genauen Kombinationsmöglichkeiten erfragen Sie bitte persönlich vor Ort oder gerne auch telefonisch.


Notwendige Unterlagen

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Formulare und Merkblätter

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