Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines muss auf Verlangen der Behörde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden. Die eidesstattliche Versicherung ist entweder persönlich in der Zulassungsbehörde oder bei einem deutschen Notar abzugeben. Erst mit dieser Erklärung können Ersatzdokumente durch den Fahrzeughalter beantragt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird unmittelbar bei der Beantragung ausgefertigt.


Notwendige Unterlagen

  • Gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit einer aktueller Meldebescheinigung Ihrer Wohnsitzgemeinde
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister und die aktuelle Gewerbeanmeldung
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) falls Zulassung vor dem 01.10.2005
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • ggf. Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
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