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Reisegewerbe
Hier werden die sog. „Reisegewerbekarten“ ausgestellt, d.h. Erlaubnisse nach § 55 Gewerbeordnung erteilt, die ein Reisegewerbetreibender benötigt, um Waren feilbieten, Bestellungen aufsuchen, Waren ankaufen, Leistungen anbieten oder eine Tätigkeit als Schausteller ausüben zu dürfen.
Voraussetzung für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist, dass der Antragsteller die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.
Notwendige Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:
- Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen!)
- Gewerbezentralregister (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen!)
Entstehende Kosten
Rahmengebühr lt. Kostenverzeichnis 25,00 € bis 400,00 €, z. B.
- unbefristet: 220,00 €
- befristet bis 6 Monate: 80,00 €
- befristet bis 12 Monate: 110,00 €
- Erweiterung der Tätigkeit: 35,00 €
- Verlängerung bis zu 6 Monaten 60,00 €
- Verlängerung bis zu 12 Monaten 85,00 €
Online-Dienste
- Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte
- Antrag auf Neuerstellung oder Austausch Dienstausweis für Fischereiaufseher