Baustellensicherung (Landkreis)

Allgemeines:

Wer als Unternehmer oder als Privatperson Arbeiten durchführen will, die sich auf den Straßenverkehr (auch Fußgänger- und Radverkehr) im Bereich von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen auswirken, benötigt vor Beginn der Bauarbeiten hierfür eine Genehmigung.

Voraussetzung:

  • die Maßnahme muss sich auf den Straßenverkehr auswirken oder im Straßenraum stattfinden
  • die Baumaßnahme ist so zu planen, dass sich diese möglichst gering (zeitlich und räumlich) auf den Verkehr auswirkt
  • welche Verkehrszeichen und -einrichtungen zur Sicherung einer Baustelle notwendig sind, richtet sich nach dem Umfang der Baustelle und den besonderen örtlichen und verkehrlichen Umständen

Was wird benötigt:

  • schriftlicher Antrag mit Angabe zur Lage der Arbeitsstelle und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten
  • Aufmaßskizze
  • Lageplan mit genauer Kennzeichnung des Baustellenbereiches
  • Ggf. Verkehrszeichenplan
  • MVAS- Nachweis („Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen“) des Verantwortlichen im Sinne der RSA 21 (Richtlinie für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
  • Falls Lichtzeichenanlage erforderlich: Signallageplan mit Signalzeitenplan

Beantragung/Verfahrensablauf:

  • die Antragstellung hat frühzeitig (mind. 3 Wochen vor Baubeginn) zu erfolgen
  • nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und Durchführung eines Anhörungsverfahrens, wird die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen
  • mit den Arbeiten kann erst nach Zustellung der verkehrsrechtlichen Anordnung begonnen werden
  • Die Anträge können nur dann zeitnah bearbeitet werden, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
  • Pläne sollten im DIN A4-Format vorgelegt werden; wünschenswert wäre eine elektronische Übertragung per E-Mail.

Kosten

Die Gebühren werden in Abhängigkeit von Zeit und Schwere des Eingriffs in den Straßenverkehr erhoben.


Formulare und Merkblätter


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