Schulwegsicherheit

Ziel:

Schulwegsicherheit ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Schule, Eltern, Polizei, Straßenbaulastträger und Verkehrsbehörde. Eine erfolgreiche Schulwegsicherheit kann durch verkehrsregelnde und bauliche Maßnahmen, durch Verkehrserziehung und durch Verkehrsüberwachung erreicht werden.

Beim örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte können Anregungen oder Bedenken zum Thema Schulwegsicherheit mitgeteilt werden.
Die Beurteilung, ob ein Schulweg in verkehrsrechtlicher Hinsicht besonders gefährlich ist, erfolgt durch den örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten des Landkreises.

Was wird benötigt:

  • Formloser Antrag mit kurzer Begründung
  • Beschreibung der gewünschten Maßnahme
  • Lageplan mit Kennzeichnung des gewünschten Standortes

Aufgaben:

  • Überprüfung Schulweg und Schulumfeld
  • Überprüfung von Schulbushaltestellen
  • Beratung von Kommunen und Schulverbänden
Seitenanfang