EU-Staatsangehörige / CH-Bürger

EU-Bürger und deren Familienangehörige genießen Freizügigkeit. Für sie gilt das Freizügigkeitsgesetz/EU.
Sie brauchen für Einreise und Aufenthalt in Deutschland keine Erlaubnis.
Es genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Familienangehörige aus einem Nicht-EU-Staat benötigen einen Reisepass und müssen sich von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte ausstellen lassen.

EU-Bürger können ihren Wohnsitz frei wählen.
EU-Bürger können ein Gewerbe frei ausüben.
Wohnsitz und Gewerbe müssen nur bei der Gemeinde angemeldet werden.

Sie können jedweder Erwerbstätigkeit nachgehen, zu der sie qualifiziert sind.
Für die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen gilt das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Ansprechpartner hierfür ist ein besonders ausgebildeter Berater bei der IHK für Oberfranken.

Nach einem Aufenthalt von fünf Jahren und unter bestimmten Voraussetzungen erwirbt der EU-Bürger ein Daueraufenthaltsrecht. Hierüber wird auf Antrag eine Bescheinigung von der Ausländerbehörde ausgestellt.

Für Schweizer Bürger gilt das Freizügigkeitsabkommen der EU mit der Schweiz. 
Sie haben einen Status, der dem eines EU-Bürgers gleichkommt. Jedoch muss sich der Schweizer Bürger bei der Ausländerbehörde eine spezielle Aufenthaltserlaubnis ausstellen lassen.


Weiterführende Informationen


Notwendige Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis 
  • 1 Lichtbild 
  • Gewerbeanmeldung bzw. Arbeitsvertrag 
  • Krankenversicherungsnachweis


Formulare und Merkblätter

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